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1986
Indizierung "Der nette Mann"
Die Bundesprüfstelle indiziert im September '86 das Debüt Album "Der nette Mann" mit der Begründung der Titelsong würde zum Mord an kleinen Kindern aufrufen, der Song "Frankreich '84" beinhalte rassistische Tendenzen, der Song "Mädchen" sei pornographisch, der Song "Dr. Marten's Beat" sei gewaltverherrlichend und der Song "Böhse Onkelz" würde unreflektiert den Nationalsozialismus verherrlichen. Die Songs in ihrer Abschrift, weisen viele Fehler und Entstellungen auf - manche Passagen sind von der Bundesprüfstelle frei erfunden worden - und das Verbot des Albums sorgt dafür, daß es bundesweit "Kultstatus" erlangt. Die spätere Behauptung, die Böhsen Onkelz hätten diese Indizierung beabsichtigt, sie sei Teil einer gewaltig angelegten Marketingkampagne gewesen, ist unhaltbar und unzutreffend. Das Verbot der Platte kommt zwar überraschend, wird aber von der Band schulterzuckend hingenommen. Verdient haben sie an den ersten drei Alben sowieso nichts.
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